Neue Regelungen zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe (Styropor)

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7. Dezember 2018

Der Bundesrat hat einer neuen Verordnung zugestimmt, nach der das Entsorgen von HBCD-haltigen Dämmstoffen deutlich vereinfacht wird. Mit dieser neuen Verordnung ist eine dauerhafte Lösung des Abfallproblems gefunden worden. Eine Einstufung als gefährlicher Abfall ist nun nicht mehr gegeben. Eigens dazu wird ein Nachweisverfahren zur Sammelentsorgung eingeführt, dessen Massengrenzen allerdings nicht zentral festgelegt wurde.

Gleichzeitig wurde auch die Mengenbeschränkung für gefährliche Baustoffe aufgehoben. Aufgrund der fehlenden Einstufung als gefährlicher Abfall gilt diese neue Regelung für alle Polystyrole, die bisher als gefährlich eingestuft waren. Für die Praxis bedeutet dies, dass diese Stoffe wieder in den Verbrennungsanlagen entsorgt werden dürfen. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) hat die Entscheidung begrüßt, obwohl diese neue Verordnung mit Mehrkosten für Investoren und Verbraucher verbunden ist. Mit dieser neuen Regelung könnte der Stau bei der Entsorgung aufgehoben werden.

Durch diese neue Verordnung entlastet vor allen Dingen die Dachdecker und Zimmerer, die sich besonders mit der Problematik konfrontiert sahen. Gemäß der Informationen des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) tritt diese Verordnung ab 1. September 2017 in Kraft. Gleichzeitig ist eine umweltgerechte Entsorgung der HBCD-haltigen Polystyrol-Dämmstoffe gegeben. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie sich die Preise daraufhin entwickeln werden.

Quelle: www.meistertipp.de
Foto: Rainer Sturm – pixelio.de