FFP1

empfohlen für: Mehlstaub

Diese Masken schützen vor Verunreinigung der Atemwege und vor Geruchsbelastungen. Sie dürfen nur bei einer Gesamtleckage von maximal 25% und einer höchstens 4-fachen MAK-Überschreitung eingesetzt werden. Das bedeutet, dass die Partikel ungiftig sind und maximal die Atemwege reizen. Dazu gehören zum Beispiel Zellulose, Mineralöle, Mehle, oder Baumwolle. FFP-1-Masken werden somit vor allem in der Textil- und Lebensmittelindustrie eingesetzt.