FAQ – E-Rechnung bei MTA
Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnungspflicht in Deutschland eingeführt. Seit diesem Stichtag müssen Unternehmen elektronische Rechnungen bis auf wenige Ausnahmen empfangen und verarbeiten können, ab 01.01.2027 – auch versenden. Gerne geben wir Hilfestellung zu dem Thema E-Rechnung bei MTA.
- Kann ich als Kunde bei MTA die Rechnung als E-Rechnung bekommen?
Ja, wir versenden bereits seit 2024 E-Rechnungen per Mail. Sie erhalten diese von unserer Adresse rechnungsversand@mta-dasing.de
- Kann ich als Lieferant bei MTA die Rechnung als E-Rechnung versenden?
Ja, selbstverständlich. Unsere Software kann E-Rechnungsformate und herkömmliche PDFs auslesen. Bitte senden Sie uns nach Möglichkeit Ihre E-Rechnungen als ZUGFeRD-Format an folgende Adresse rechnungen@mta-dasing.de . - Welche E-Rechnungs-Typen werden von MTA versandt?
Wir versenden standardmäßig seit 2024 alle E-Rechnungen im aktuellen
ZUGFeRD-Format. Das bedeutet, sofern Sie Ihre Rechnungen per Mail mit einer PDF bekommen, erhalten Sie diese bereits als E-Rechnung im ZUGFeRD-Format. Sie müssen nichts weiter tun oder beantragen.
Darüber hinaus bieten wir den Versand auch als sog. X-Rechnung an (auf Anfrage). - Was ist der Unterschied zwischen einer Rechnung PDF und der ZUGFeRD-Rechnung bei MTA?
Optisch wird man keinen Unterschied feststellen. Das ZUGFeRD-Format ist optisch mit der PDF identisch, mit dem Unterschied, dass diese Ihre Finanz-/Warenwirtschaftssoftware digital auslesen kann. Darüber hinaus handelt es sich um eine unveränderbare Datei. - Was muss ich noch generell bei E-Rechnungen beachten?
Die E-Rechnungen, welche Sie als ZUGFeRD-„PDF“ erhalten, sind unveränderbar. Sofern Sie intern nachträglich Wasserzeichen/Stempel o.ä. anbringen (z.b. „Freigegeben“ , „Gebucht“, etc.) muss dies Ihre Software auch so unterstützen. Das bedeutet, dass nachträgliches Scannen oder Markieren/Stempeln dazu führen kann, dass die Datei ggf. nicht mehr eine auslesebare Datei ist und unter bestimmten Umständen zu Schwierigkeiten beim Vorsteuerabzug führen kann. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerbüro.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – Schreiben Sie uns eine Mail.
